Steter Tropfen · September 2026
„Klimaneutral“ ist seit 27. September tabu
Neue Regeln für Umweltwerbung, Azubi-Mangel am Niederrhein, vier Tage Frist im Google-Profil und Hinweispflicht bei Bewertungen. Die Meldungen aus dem September.
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Werberecht
Seit 27. September ist „klimaneutral“ in der Werbung verboten
Die EU-Richtlinie 2024/825 gilt jetzt über das UWG auch in Deutschland. „Klimaneutral“ ist verboten, wenn die Aussage auf CO₂-Ausgleich beruht. Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „nachhaltig“ brauchen einen Nachweis für eine anerkannte, hervorragende Umweltleistung. Eigene Siegel sind nur noch mit Zertifizierungssystem oder staatlicher Grundlage erlaubt. Die Übergangsfrist von zwei Jahren gilt nur für Waren, die schon vor dem Stichtag im Handel waren. Für Website, Prospekte und Social Media gibt es keine Schonfrist.
Was Sie tun können: Durchsuchen Sie Website, Fahrzeugbeschriftung und Social-Media-Profile nach Öko-Begriffen und streichen Sie alles, was Sie nicht belegen können.
Quelle: Wettbewerbszentrale, handwerk.com
Ausbildung · Region
Fast jeder zweite Ausbildungsbetrieb am Niederrhein findet keine passenden Bewerber
Die IHK Mittlerer Niederrhein hat 210 Betriebe aus Krefeld, Mönchengladbach, dem Rhein-Kreis Neuss und dem Kreis Viersen befragt. 170 davon bilden aus, zusammen auf 799 Plätzen. Fast die Hälfte hat offene Stellen. 92 % sehen Defizite bei Schulabgängern, am häufigsten bei der Belastbarkeit (54 %). 34 % wünschen sich Unterstützung bei der Wohnungssuche für Azubis.
Was Sie tun können: Beantworten Sie in Ihrer Stellenanzeige auch Wohnen und Fahrtweg. Genau dort bleiben Bewerber oft ohne Antwort.
Quelle: IHK Mittlerer Niederrhein
Vier Tage Zeit für fremde Änderungen am Google-Profil
Jeder kann Änderungen an Ihrem Google-Unternehmensprofil vorschlagen, etwa neue Öffnungszeiten oder eine andere Telefonnummer. Google hat jetzt festgeschrieben, dass Sie nach der Benachrichtigung 4 Tage Zeit haben, den Vorschlag abzulehnen. Reagieren Sie nicht, kann Google die Änderung veröffentlichen, wenn andere öffentliche Angaben sie stützen, etwa Ihre Website. Manche Änderungen übernimmt Google auch ohne vorherige Nachfrage.
Was Sie tun können: Prüfen Sie, an welche Adresse die Mails zum Unternehmensprofil gehen, und schauen Sie, ob sie im Spam-Ordner landen.
Quelle: Google-Hilfe zum Unternehmensprofil
Werberecht
Bewertungen auf der Website brauchen einen Hinweis zur Echtheit
Das Landgericht Hannover hat am 21.08.2026 entschieden, dass Kundenbewertungen nicht ohne Erklärung gezeigt werden dürfen (Az. 26 O 179/26, Versäumnisurteil). Wer Bewertungen veröffentlicht, muss sagen, ob und wie er prüft, dass sie von echten Kunden stammen. Grundlage ist § 5b Abs. 3 UWG. Ob das Urteil rechtskräftig ist, ist nicht bekannt.
Was Sie tun können: Setzen Sie unter Bewertungen auf Ihrer Website einen Satz, wie Sie die Echtheit prüfen, oder ausdrücklich, dass Sie es nicht tun.
Quelle: Wettbewerbszentrale
Google beschreibt Betriebe zunehmend per KI
Google zeigt in der Firmenbox rechts neben den Suchergebnissen teilweise eine KI-Übersicht statt der gewohnten Angaben. Darunter führt ein Knopf in den KI-Modus. Im beobachteten Fall stammten veraltete Angaben von der veralteten Website des Inhabers. In welchen Ländern das schon läuft, ist offen.
Was Sie tun können: Halten Sie Leistungen, Einsatzgebiet und Öffnungszeiten überall aktuell, auf Ihrer Website und in den Branchenverzeichnissen. Die KI nimmt, was sie im Netz über Ihren Betrieb findet, auch veraltete Einträge.
Quelle: Search Engine Roundtable
Kein Core Update, aber ein Spam Update
Google hat am 24.09.2026 das September 2026 Spam Update gestartet, nach einem Spam Update im August. Ein neues Core Update gab es nicht. Spam Updates treffen Seiten mit gekauften Links und massenhaft erzeugten Texten.
Was Sie tun können: Haben Sie im September Plätze verloren, prüfen Sie zuerst Linkkäufe und automatisch erstellte Seiten, bevor Sie an der Technik drehen.
Quelle: Google Search Status Dashboard
Werberecht
Musik im Firmen-Reel kann teuer werden
Die Musik in Instagram, TikTok und Facebook ist laut der Kanzlei WBS fast nur für private Nutzung lizenziert. Kanzleien suchen gezielt nach Firmenvideos mit geschützter Musik und mahnen ab. Die Anwaltskosten liegen dabei oft im vier- bis fünfstelligen Bereich.
Was Sie tun können: Nutzen Sie für Firmenvideos nur Musik, die ausdrücklich für gewerbliche Nutzung freigegeben ist.
Quelle: WBS.LEGAL
KI-Suche
KI-Antworten fast nur bei Wissensfragen
SISTRIX hat 2.500 deutsche Onlineshops ausgewertet. Google zeigt KI-Übersichten bei 69,7 % der Informationssuchen, aber nur bei 0,2 % der Suchen mit Kaufabsicht. Die Sichtbarkeit der Shops sank im Jahresvergleich um 16,7 %.
Anteil der Suchen mit KI-Übersicht, 2.500 deutsche Onlineshops, SISTRIX 2026
Was Sie tun können: Ratgebertexte verlieren Klicks an die KI. Seiten zu Ihren Leistungen in Ihrem Ort bleiben dagegen das Fundament.
Quelle: SISTRIX
Förderung
Gründungsstipendium NRW: neue Regeln seit 1. Oktober
Das Land führt das Gründungsstipendium drei weitere Jahre fort. Es bleibt bei bis zu 1.200 € im Monat für höchstens 12 Monate. Seit 01.10.2026 gilt: Gegründet wird erst während der Förderung, und wer gefördert wird, darf kein anderes Unternehmen führen oder daran beteiligt sein. Neu sind Quoten je Region und eine Zwischenprüfung durch den Coach.
Was Sie tun können: Planen Sie eine Gründung oder Nachfolge in der Familie, prüfen Sie die Beteiligungen vor dem Antrag.
Quelle: Wirtschaftsministerium NRW, Gründungsstipendium.NRW
Region
In Neuss entsteht ein Ausbildungscampus für 55 Mio. €
Die IHK Mittlerer Niederrhein baut am Wendersplatz in Neuss den „IHK-Campus Zukunft“, rund 4.000 m² groß. Geplant sind Werkstätten, in denen an virtuellen Maschinen geübt wird, und Lernlabore für Schüler, Azubis und Fachkräfte. Die Eröffnung ist für 2029 vorgesehen.
Was Sie tun können: Merken Sie sich den Standort für Berufsorientierung und Weiterbildung Ihrer Leute vor.
Quelle: IHK Mittlerer Niederrhein
Ausbildung · Region
Azubi-Austausch mit den Niederlanden ab 2027
Die Kreishandwerkerschaft Niederrhein für Krefeld, Viersen und den Rhein-Kreis Neuss tritt zum 01.01.2027 der euregio rhein-maas-nord bei. Damit sollen Austausch, Betriebsbesuche und Praktika mit niederländischen Berufsschulen möglich werden.
Was Sie tun können: Fragen Sie bei Ihrer Innung, ob ein Austausch zu Ihrem Gewerk passt. Er ist auch ein Argument in der Stellenanzeige.
Quelle: Kreishandwerkerschaft Niederrhein
Jede Meldung nennt ihre Quelle zum Nachlesen. Die Meldungen ersetzen keine Rechtsberatung.